Wie Euch hinreichend bekannt gegeben wurde, ist der Vorstand laut Aufstiegsgenehmigung verpflichtet, auf die Einhaltung der Lärrmschutzvorgaben zu achten.
Wir möchten eindrücklich darauf hinweisen, dass
ab 01.01.2018 die Einhaltung der Lärrmschutzvorgaben konsequent durchgeführt werden muss.
Das bedeutet:
Ab dem 1.1.2018 ist das Fliegen auf unserem Vereinsgelände nur unter folgenden Rahmenbedingungen möglich :
1) Der/ die Pilot(in) hat einen gültigen Lärmpass für das zu fliegende Modell.
2) Der/ die Pilot(in) hat sich zur Lärmmessung für das zu fliegende Modell angemeldet (siehe unten).
Lärmmessungen finden an folgenden Terminen statt:
(Bitte bringt Eure bestehenden Lärmpässe mit, dort können mehrere Modelle eingetragen werden).
Datum | Arbeitseinsatz | Lärmmessungen |
29.Juni 2019 | findet statt | entfällt wegen Erkrankung |
29. Juni 2019 | findet statt | findet statt |
27. Juli 2019 | findet statt | findet statt |
24. August 2019 | findet statt | -------------- |
28. September 2019 | findet statt | findet statt |
Sollte es an dem von Euch angemeldeten Termin (z.B. aufgrund schlechten Wetters) keine Lärmmessung geben, bitten wir Euch einen erneuten Termin einzustellen.
Oder Ihr meldet Euch kurz bei Michael Coenen 0172 87 59 358 oder Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Oder Ihr meldet Euch kurz bei Michael Coenen 0172 87 59 358 oder Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In der Regel wird die Absage unter der Rubrik "Aktuelles" rechtzeitig bekannt gegeben.