Liebe Mitglieder!
Der Flugbetrieb nach langer Coronpause ist wieder im vollen Gange - endlich!
Mit diesem Newsletter möchten wir Euch noch einmal an die Regeln auf unserem Fluggelände erinnern und möchten Euch darauf aufmerksam machen,
dass Verstößen gegen die Platzordnung/ Flugordnung konsequent geahndet werden!
Bedeutet:
Wenn Ermahnungen seitens Vorstand/ Flugleiter ignoriert werden, gibt es mindestens eine Woche Flugverbot!
Wird das Verhalten auch dann nicht geändert und wiederholt ignoriert, behalten wir uns weiterführende Sanktionen bis hin zu einem Vereinsausschluss vor!
Hinwegsetzen über Vereinsregeln ist vereinsschädigended und muss daher zum Schutz des Vereins und unserer Flugerlaubnis geahndet werden.
Wir bitten Euch daher im gemeinsamen Interesse auf die Grundregeln zu achten.
Einige Regeln möchten wir noch einmal explizit präsent herausstellen:
-
Fahrzeuge und Anhänger sind auf dem offiziell dafür vorgesehenen Parkstreifen zu parken. Abstellen der Anhänger auf dem landwirtschaftlichen Versorgungsweg ist untersagt! Dieser dient lediglich dem zügigen Ein- und Ausladen! (Es dürfen keine Ausnahmen gestattet werden!)
-
Überflüge in geringer Höhe (unter 25m über Grund) über Strassen oder Wege innerhalb des Flugsektors sind untersagt !
Start- und Landeanflüge sind ausgenommen, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Person auf dem zu überfliegenden Weg befindet. -
Das Warnschild „Flugbetrieb ist vor dem Flugbetrieb bitte auf dem Feldweg links vom Platz mittig auf diesem aufzustellen. Diese neue Regel halten wir angesichts der Häufung von Fahradfahrern im Feld für sinnvoll und werden diesen Punkt in der Platzordnung ergänzen.
-
Grundsätzlich gibt es kein Anspruch auf Einzelflüge. Das bilden einer Warteschlange in der Schleuse zum Flugplatz ist daher untersagt.
Einzelflüge werden innerhalb der Mitgliedschaft abgesprochen (ins Besondere bei Erstflügen) -
Die Schleuse dient lediglich der unmittelbaren Startvorbereitung (Start Motoren/ Turbinen etc.), es sind in der Schleuse keine Modelle oder Gegenstände zu "parken"
-
Das starten von (E-) Motoren oder Turbinen im Vorbereitungsraum ist untersagt. Motorentests o.ä. sind im linken Teil des Vorbereitungsraumes (Nähe Grill) auf der freien Fläche mit gesichertem Modell durchzuführen.
-
Der Flugkorridor ist zwingend einzuhalten !
-
Die offiziell erlaubte Flughöhe sind 150 m - Ausnahmen zur Flughöhe kann auf Nachfrage beim Tower Köln/Bonn erfragt werden.
-
Abmelden des Flugbetriebes spätestens zum offiziellen, regionalen Sonnenuntergang (Die Zeiten sind entweder beim Tower bei Anmeldung zu erfragen oder hier abrufbar https://www.timeanddate.de/sonne/deutschland/niederkassel
Verstöße gegen diese Regeln gefährden unsere Aufstiegsgenehmigung!
Liebe Mitglieder, bitte haltet Euch an diese Grundregeln und tragt auch bitte selber dazu bei, dass diese Regeln eingehalten werden.
Niemand möchte diese Maßnahmen bei Verstößen wirklich aussprechen.
Weiterführende Informationen findet Ihr in der Platzordnung und Aufstiegserlaubnis (siehe Links unten)
Wir planen bald auch eine Flugleiterschulung ! Hierzu werden wir Euch dann noch mal gesondert informieren.
Und nun hoffentlich dennoch - viel Spaß beim Fliegen!
Euer Vorstand
Sascha